Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rahmenbedingungen für individuelle digitale Projekte.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für Verträge über Webdesign, Softwareentwicklung, Automatisierung, Beratung und damit verbundene digitale Leistungen von Plantrupp Media. Abweichende Vereinbarungen im individuellen Angebot oder Vertrag gehen vor.
2. Angebot und Vertragsschluss
Leistungsumfang, Zeitplan, Vergütung und gegebenenfalls laufende Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots oder durch eine beiderseits bestätigte Beauftragung zustande.
3. Leistungen und Änderungen
Plantrupp Media erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem dokumentierten Projektumfang. Wünsche außerhalb dieses Umfangs werden vor der Umsetzung hinsichtlich Aufwand, Zeitplan und Vergütung abgestimmt.
4. Mitwirkung
Der Auftraggeber stellt benötigte Inhalte, Zugänge, Freigaben und Rückmeldungen rechtzeitig bereit und sichert zu, dass überlassene Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen. Verzögerungen bei notwendigen Mitwirkungen können vereinbarte Termine verschieben.
5. Vergütung
Vergütung, Zahlungsplan und Fälligkeiten richten sich ausschließlich nach dem individuellen Angebot. Fremdkosten, Lizenzen und laufende Dienste werden nur berechnet, wenn dies vereinbart wurde.
6. Abnahme
Soweit eine Abnahme vorgesehen ist, prüft der Auftraggeber die Leistung innerhalb der im Angebot vereinbarten Frist. Konkrete Mängel sind nachvollziehbar zu beschreiben. Unwesentliche Abweichungen verhindern die Abnahme nicht.
7. Nutzungsrechte
Der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte ergibt sich aus dem Angebot. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, werden die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte nach vollständiger Zahlung eingeräumt. Rechte an Drittanbieter-Komponenten richten sich nach deren Lizenzbedingungen.
8. Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Regelungen, soweit im individuellen Vertrag keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Für Inhalte, Zugangsdaten, Systeme und Freigaben des Auftraggebers bleibt dieser verantwortlich.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ein Gerichtsstand wird nur vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig und im individuellen Vertrag geregelt ist.
Rechtlicher Hinweis: Diese Fassung sollte vor verbindlicher Verwendung auf das tatsächliche Geschäftsmodell und die Vertragsabläufe anwaltlich geprüft werden.
